Das ist Ihr Nutzen
Es gibt einen neuen Entwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht. Der neue Entwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes zur CSRD greift die europäischen Erleichterungen („Omnibus-I“) auf: Berichtspflicht künftig nur für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. Euro Umsatz. Große Genossenschaften, die bisher aufgrund des HGB nicht berichtspflichtig waren, könnten durch die neue Regelung erstmals in den Anwendungsbereich fallen. Das Gesetz betrifft zudem Genossenschaften, die für Tochterunternehmen eine konsolidierte Berichterstattung zur Befreiung nutzen möchten. Sie erhalten einen kompakten Überblick über Stand der Debatte – ohne selbst die Richtlinien, Entwürfe und Ausschussdokumente durchgehen zu müssen.
Diese Inhalte erwarten Sie
· Aktueller Stand der politischen Diskussion
· Voraussetzungen für die Berichtspflicht als Genossenschaft
· Mögliche Berichtspflichten und -befreiungen in Konzernstrukturen unter genossenschaftlicher Beteiligung
Das sollten Sie noch wissen
Ihre Referierenden für diese Veranstaltung sind:
WP/StB Volker Hartke, Abteilungsleiter Ländliche Ware und Nachhaltigkeit, Genoverband e. V.; Dr. Ulrike Jürschik, Syndikusrechtsanwältin, Genoverband e. V.
